Die Lizenz erwerben

Beantragen einer Benutzerkennung für OpenImmo

Die Lizensierung ist wie folgt zu verstehen:

  • Wenn Sie OpenImmo in der Form einsetzen das Sie Produkte / Dienste mehrfach verkaufen/anbieten, bitten wir Sie eine Lizenz zu beantragen.
  • Wenn sie einmalig z.B. eine Internetpräsenz erstellen ist die Lizensierung nicht notwendig, aber dennoch möglich.

In der Lizenzbedingung ist die Erteilung einer Benutzerkennung festgelegt.
Diese bringt ihnen folgende Vorteile:

  • Portale können sie mit der Lizenzkennug besser identifizieren
  • Sie werden frühzeitig über neue Versionen informiert
  • Technische Anfragen an den OpenImmo e.V. können bearbeitet werden
  • Sie werden auf der Liste der Lizenznehmer geführt

KOSTEN

Die Zuteilung der Kennung kostet eine einmalige Gebühr von 100,- Euro .
(Der e.V. erhebt keine Mehrwertsteuer / There is no VAT in the registration Fee)
Es fallen keine weiteren Kosten an.


ABLAUF

- Nach der Bestellung erhalten eine Bestätigungsmail.
  Da die Daten manuell geprüft werden, kann dies ggf. 1-2 Werktage dauern.
- Wenn Sie diese akzeptieren senden wir Ihnen eine Rechnung.
- Die Zuteilung erfolgt nach! Zahlungseingang.
- Wenn Sie zustimmen, werden Sie in der Liste der Lizenznehmer geführt.



Registrierungsformular



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Diese Webseiten verwendet keine gesichterte HTTPS Verbindung.
Sollten Sie Wert auf die gesicherte Übertragung Ihrer Daten legen,
senden Sie uns Bitte eine E-Mail mit den obigen Angaben.
Die Formulardaten werden nicht dauerhaft auf dem Webserver gespeichert
sondern direkt an die Geschäftsstelle übertragen.

 

 



Zusätzliche Informationen

Hinweis zum Datenschutz.

Dies Webseite verwendet Cookies. Diese werden nur zur Prüfung des Formular verwendet und anschliessend gelöscht. Die Formular Daten werden in der OpenImmo Geschäftsstelle gespeichert. Sie werden zur Erstellung der Lizenzrechnung.
Wenn Sie Ihre Zustimmung geben, werden Sie darüber hinaus per E-Mail über Standard- und Lizenz Themen informiert. Die Zustimmung zum Mailversand kann jederzeit widerrufen werden.

Die Lizenz kann vom Lizenznehmer jederzeit wiederrufen werden. Ein Rückerstattung des Lizenzkosten erfolgt nicht.
Alle Auskünfte und Löschungen werden gemäß der Vorgaben der DSGVO durchgeführt.

Seit Januar 2016 gilt die EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die
„Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ rechtswirksam. Informationen dazu finden Sie hier

 

 



Download der aktuellen Version


Aktuell



Provisionsteilung
Ab Dezember 2020 gibt es neue Regelungen zur Kauf Provision. Hier finden Sie Informationen zur Nutzung in OpenImmo

Version 1.2.7b
Seit Juni 2017 gibt es die Version 1.2.7b
Die enthält eine Ergänzung im Energieausweis.


Alle Details ..